Anteils­fi­nan­zie­rung für Rad­KUL­TUR-Module

Die Initia­tive Rad­KUL­TUR des Minis­te­ri­ums für Ver­kehr Baden-Würt­tem­berg macht die Begeis­te­rung für das Rad­fah­ren vor Ort erleb­bar und moti­viert Men­schen, in ihrem All­tag ganz selbst­ver­ständ­lich aufs Rad zu stei­gen. Damit soll der Anteil des Rad­ver­kehrs am Gesamt­ver­kehr im Land lang­fris­tig gestei­gert wer­den – ein wich­ti­ger Schritt für Baden-Würt­tem­berg. Denn das Land soll zum Weg­be­rei­ter einer moder­nen und nach­hal­ti­gen Mobi­li­tät wer­den. 

Mit einer antei­­li­­gen Kos­ten­­über­­­nahme von bis zu 1.500 € netto für einen Rad­Check oder einer antei­li­gen Kos­ten­über­nahme von bis zu 1.000 € netto für einen Rad­Ser­vice-Punkt erleich­tert die Initia­tive Rad­­KUL­TUR auch Ihnen als Ver­­tre­te­rin oder Ver­­tre­ter einer Kom­­mune, eines Unter­­neh­­mens oder einer Ins­ti­tu­tion Ihre Bür­­ge­r:in­­nen, Mit­­a­r­­bei­te­r:in­­nen oder Mit­­glie­­dern von den Vor­­tei­len des Rad­fah­rens zu über­­­zeu­­gen.

Bitte lesen Sie vor Antrags­stel­lung die Hin­weise zum jewei­li­gen Modul aus­führ­lich durch.  Bitte infor­mie­ren Sie sich vor Beauf­tra­gung der Dienst­leis­ter:innen indem Sie die Hin­weise zum jewei­li­gen Modul lesen. Beach­ten Sie zudem, dass die Ange­bote der Dienst­leis­ter teil­weise zeit­lich befris­tet sind und der Antrag zur Anteils­fi­nan­zie­rung spä­tes­tens fünf Werk­tage vor Ablauf der Bin­de­frist ein­ge­hen muss. Liegt keine Bin­de­frist vor, muss der Antrag zur Anteils­fi­nan­zie­rung bin­nen 4 Wochen nach Ange­bot­s­er­stel­lung ein­ge­reicht wer­den.

Hin­weis: Ein Antrag auf Anteils­fi­nan­zie­rung kann nur bewil­ligt wer­den, bevor eine Auf­trags­er­tei­lung an den Dienst­leis­ter erfolgt. Bitte beach­ten Sie die unten­ste­hen­den Hin­weise zur Anteils­fi­nan­zie­rung. 

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Hinweise anteilige Kostenübernahme - RadCheck.pdf

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Zum Antrag für RadChecks

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Hinweise anteilige Kostenübernahme - RadService-Punkt.pdf

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Zum Antrag für RadService-Punkte